Automobile-news.de liegt ein internes Papier des Bundesverkehrsministeriums vor. Der Inhalt dürfte Millionen Autofahrer aufschrecken: Eine tiefgreifende Reform der Kfz-Steuer ist beschlossen – wird aber bewusst zurückgehalten.
Wir haben das Dokument seit drei Wochen. Wir haben es geprüft, Quellen befragt, abgewogen. Heute veröffentlichen wir es.
Das interne Papier mit dem Titel „Neustrukturierung der Kraftfahrzeugsteuer – Reformkonzept 2026/2027″ kursiert seit Februar im Ministerium. Es trägt keinen offiziellen Briefkopf, ist aber nach Angaben unserer Quelle auf Staatssekretärsebene abgestimmt. Der entscheidende Satz auf Seite 7: „Eine öffentliche Kommunikation erfolgt frühestens nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026.“
Das neue Berechnungsmodell: drei Säulen, ein Ergebnis
Die Reform basiert auf einem Drei-Säulen-Modell, das sich aus Gewicht, CO₂-Ausstoß und Fahrzeugkategorie zusammensetzt.
Säule 1 – Gewicht: Jedes Kilogramm über 1.200 kg wird mit 1,80 Euro pro Jahr berechnet. Ein VW Golf mit 1.350 kg zahlt also bereits 270 Euro nur für den Gewichtsanteil. Ein BMW X5 mit 2.150 kg kommt auf 1.710 Euro – allein für das Gewicht.
Säule 2 – CO₂: Der bisherige Sockelbetrag je Gramm CO₂ wird angehoben und gestaffelt. Bis 95 g/km: 3,20 Euro je g/km. Von 96 bis 160 g/km: 5,80 Euro je g/km. Über 160 g/km: 9,50 Euro je g/km. Ein Fahrzeug mit 180 g/km zahlt damit allein für den CO₂-Anteil über 1.400 Euro jährlich.
Säule 3 – Kategorieaufschlag: Hier wird es politisch. SUVs und Vans erhalten einen pauschalen Aufschlag von 840 Euro pro Jahr. Begründung laut Papier: „überproportionale Flächeninanspruchnahme im ruhenden und fließenden Verkehr sowie erhöhte Infrastrukturbelastung.“
Die soziale Abfederung: so komplex, dass sie kaum jemand versteht
Das Ministerium ist sich der sozialen Sprengkraft bewusst. Das Papier sieht daher ein Entlastungsmodell vor – das jedoch so gestaltet ist, dass die tatsächliche Entlastung für die meisten Haushalte minimal bleibt.
Der sogenannte „Familien-Mobilitätsfaktor“ berechnet sich aus Haushaltsnettoeinkommen, Anzahl der im Haushalt gemeldeten Kinder unter 18, Entfernung zum nächsten ÖPNV-Haltepunkt sowie dem Zulassungsjahr des Fahrzeugs. Die Formel laut Dokument:
Entlastungsbetrag = (Kinder × 180 €) – (Einkommen ÷ 18.000) × Basissteuer × 0,12
Ein Beispiel: Familie mit zwei Kindern, 45.000 Euro Haushaltsnettoeinkommen, SUV mit 210 g/km. Neue Jahressteuer laut Modell: 3.840 Euro. Entlastung durch Familienfaktor: 187 Euro. Netto-Mehrbelastung: 3.653 Euro.
Durchschnittliche Erhöhung über alle Fahrzeugklassen: 83 Prozent. Bei SUVs mit über 180 g/km: bis zu 320 Prozent.
Warum erst nach der Wahl in Sachsen-Anhalt?
Sachsen-Anhalt wählt am 6. September 2026 einen neuen Landtag. Die Koalitionsparteien auf Bundesebene haben dem Vernehmen nach vereinbart, die Ankündigung der Reform nicht im laufenden Wahlkampf zu platzieren. „Eine Konfrontation der Wählerinnen und Wähler mit dieser Maßnahme im direkten Vorfeld einer Landtagswahl wäre strategisch kontraproduktiv“, heißt es im Papier.
Das Bundesverkehrsministerium hat auf Anfrage von automobile-news.de keine Stellungnahme abgegeben.
Was das für dich bedeutet
Wir haben ein Berechnungstool entwickelt, mit dem du deine voraussichtliche neue Kfz-Steuer ermitteln kannst. Die Ergebnisse basieren auf dem uns vorliegenden Modell – und sie dürften in vielen Fällen für Überraschungen sorgen.
haha