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Zwei Jugendliche mit Eis auf einem E-Scooter und ein weiterer Fahrer, der einer älteren Fußgängerin auf dem Gehweg gefährlich nahe kommt.
Analyse

E-Scooter außer Kontrolle: 38 Tote – und auf dem Gehweg gilt das Recht des Schnelleren

Von 3

Sie rasen über Gehwege, werden zu zweit gefahren und längst nicht nur von Jugendlichen als Spielzeug behandelt. Die Unfallbilanz 2025 zeigt, was im Alltag jeder sehen kann: Deutschland hat ein massives E-Scooter-Problem – besonders für Kinder.

Du läufst ahnungslos über den Gehweg. Plötzlich surrt es hinter dir. Kein Klingeln, kein Motorengeräusch, keine Warnung – nur zwei kleine Reifen, die dir mit Tempo 20 in die Hacken fahren. Du springst gerade noch zur Seite. Der Fahrer rauscht weiter und schaut dabei auch noch so, als hättest du auf seinem Gehweg nichts verloren.

Ein paar Meter weiter liefern sich zwei Kinder ein Rennen. Ohne Helm, ohne Schulterblick, aber mit dem unerschütterlichen Vertrauen, dass die anderen schon bremsen werden. Vor der Ampel steht der nächste Scooter: zwei Personen auf einem Trittbrett, eine Hand am Lenker, in der anderen das Smartphone. Willkommen im ganz normalen E-Scooter-Wahnsinn.

Die lautlosen Flitzer sind längst überall. Sie stehen quer vor Hauseingängen, liegen auf Radwegen und schießen durch Fußgängerzonen. Praktisch sind sie zweifellos. Schnell verfügbar, günstig und für kurze Strecken oft genial. Doch aus dem cleveren Verkehrsmittel ist vielerorts eine Art rollende Anarchie geworden – bevorzugt ohne Helm, gern zu zweit und erstaunlich häufig mit Alkohol im Blut.

Unfallzahlen mit steigender Tendenz

Dass dieser Eindruck nicht nur genervte Fußgängerfantasie ist, zeigen die Unfallzahlen. Im Jahr 2025 registrierte die Polizei in Deutschland 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Das sind mehr als 45 Unfälle pro Tag und satte 38,1 Prozent mehr als im Vorjahr. 38 Menschen starben, 1.895 wurden schwer und 16.184 leicht verletzt.

Und das ist nur das Hellfeld. Wer allein über den Lenker fliegt, sich das Gesicht aufschlägt und ohne Polizei in der Notaufnahme landet, taucht in der amtlichen Unfallstatistik häufig gar nicht auf.

Was läuft hier schief? Sind E-Scooter tatsächlich gefährliche Fehlkonstruktionen – oder werden sie erst durch Alkohol, Leichtsinn und fehlende Kontrollen zur Gefahr? Die Antwort ist unbequem: Das Problem steht nicht nur auf zwei winzigen Rädern. Es steht meistens darauf.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

45 Unfälle pro Tag – und die Kurve zeigt steil nach oben

Im Jahr 2021 zählte die Polizei 5.535 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Vier Jahre später waren es 16.496. Die Zahl hat sich damit nahezu verdreifacht.

Unfallentwicklung 2021–2025

Die Kurve kennt nur eine Richtung

Polizeilich erfasste E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden in Deutschland. Die Balken sind proportional zum Höchstwert 2025.

+198 % mehr Unfälle seit 2021
2021
5.535
5Tote
2022
8.260
11Tote
2023
9.425
22Tote
2024
11.944
27Tote
2025
16.496
38Tote
Quelle: Statistisches Bundesamt · Unfälle mit Personenschaden unter Beteiligung von E-Scootern.

Natürlich lässt sich mangels bundesweiter Fahrleistungsdaten nicht exakt sagen, wie viel des Anstiegs auf mehr Fahrten entfällt – an 38 Toten und fast 1.900 Schwerverletzten ändert das nichts.

Besonders auffällig ist, wie oft gar kein Auto, Radfahrer oder Fußgänger beteiligt ist. 30,5 Prozent der Unfälle waren Alleinunfälle. Von den 33 Menschen, die selbst auf einem E-Scooter starben, verunglückten 16 ohne weiteren Unfallgegner.

Ein Schlagloch, eine Bordsteinkante, Schotter oder eine nasse Fahrbahn genügen. Das kleine Vorderrad bleibt hängen oder rutscht weg, der Lenker klappt zur Seite und der Fahrer fliegt nach vorn. Wer mit 20 km/h stürzt, fällt nicht einfach um. Er schlägt auf.

Der Gehweg ist keine E-Scooter-Spur

Das häufigste von der Polizei festgestellte Fehlverhalten war 2025 die falsche Benutzung von Fahrbahn, Radweg oder Gehweg. Der Anteil lag bei 21,6 Prozent. Und kaum ein Verstoß ist im Alltag so sichtbar wie dieser.

Die Regel ist simpel: Ist ein Radweg vorhanden, gehört der E-Scooter dorthin. Fehlt er, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Ein normaler Gehweg ist tabu – auch dann, wenn sich der Fahrer zwischen Autos unsicher fühlt.

Trotzdem wird der Bürgersteig vielerorts wie eine private Überholspur behandelt. Das ist für Fußgänger nicht nur nervig. Es ist gefährlich. Ein E-Scooter erreicht 20 km/h, kommt nahezu geräuschlos von hinten und wiegt zusammen mit seinem Fahrer schnell 100 Kilogramm. Trifft dieses Paket ein Kleinkind, einen älteren Menschen oder jemanden mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen, hat die schwächere Person kaum eine Chance.

Bei Unfällen zwischen E-Scootern und Fußgängern lag die Hauptschuld 2025 in knapp 89 Prozent der Fälle beim Scooter-Fahrer. Deutlicher kann die Statistik kaum werden.

Kinder sind Fahrer, Mitfahrer – und ungeschützte Hindernisse

Kinder trifft das Problem gleich mehrfach. Sie fahren selbst, obwohl sie das gesetzliche Mindestalter von 14 Jahren noch nicht erreicht haben. Sie stehen verbotenerweise als zweite Person auf dem Trittbrett. Oder sie sind zu Fuß unterwegs und können Geschwindigkeit und Richtung eines heranrasenden Scooters noch schlechter einschätzen als Erwachsene.

Die Zahlen sind erschreckend: 2025 verunglückten 2.200 E-Scooter-Fahrer oder unerlaubt Mitfahrende unter 15 Jahren. Vier von ihnen starben, 211 wurden schwer verletzt. Ein Teil dieser Kinder hätte den Scooter nicht einmal fahren dürfen.

Auch das Argument „Ich kann doch gut fahren“ hilft nicht. Zwei Personen verändern Schwerpunkt, Lenkung und Bremsverhalten. Der Scooter ist technisch für eine Person gebaut. 2025 verunglückten 822 Mitfahrerinnen und Mitfahrer – im Vorjahr waren es noch 508.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat fordert deshalb, das Mindestalter von 14 auf 15 Jahre anzuheben. Wer keinen Auto- oder Motorradführerschein besitzt, soll außerdem einen Befähigungsnachweis nach dem Vorbild der Mofa-Prüfbescheinigung ablegen. Das klingt zunächst nach deutscher Zettelwirtschaft. Angesichts von 2.200 verunglückten Fahrern und Mitfahrenden unter 15 ist die Forderung allerdings alles andere als lächerlich.

Die Regeln sind klar. Nur kontrolliert sie kaum jemand sichtbar

Auf dem Papier ist fast alles geregelt. In der Praxis scheint sich ein Teil der Fahrer darauf zu verlassen, dass ohnehin niemand hinschaut.

E-Scooter-Regelcheck

Wo darfst du wirklich fahren?

Die Reihenfolge ist einfacher, als viele Fahrer offenbar glauben: Erst der Radweg, ohne Radweg die Fahrbahn – der normale Gehweg gehört den Fußgängern.

Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden?
JA Radweg benutzen Hier gehört der E-Scooter grundsätzlich hin.
NEIN Auf die Fahrbahn Fehlt eine Radverkehrsfläche, wird rechts auf der Fahrbahn gefahren.
STOP
Normaler Gehweg: verboten Nur ein ausdrückliches Zusatzzeichen kann die Fahrt dort ausnahmsweise erlauben.
20 km/hbauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
1 PersonMitfahrer sind grundsätzlich verboten
Ab 14darunter ist die Nutzung nicht erlaubt
Helm?nicht vorgeschrieben, aber dringend sinnvoll
Alkoholes gelten die strengen Grenzen für Kraftfahrzeuge
Kein Tuningüber 20 km/h nicht als E-Scooter im öffentlichen Verkehr zulässig

Merksatz: Radweg vor Fahrbahn – Gehweg nie.

Natürlich kontrolliert die Polizei E-Scooter. Es gibt Schwerpunktaktionen, Alkoholkontrollen und Streifen, die bei sichtbaren Verstößen einschreiten. Doch eine bundesweit veröffentlichte Statistik darüber, wie häufig E-Scooter im Alltag gezielt kontrolliert werden, existiert nicht. Sichtbar ist vor allem etwas anderes: Wer auf dem Gehweg oder zu zweit fährt, muss vielerorts kaum damit rechnen, angehalten zu werden.

Das ist ein klassisches Vollzugsproblem. Ein Verbot, das fast nie spürbare Konsequenzen hat, wird irgendwann nur noch als unverbindliche Empfehlung wahrgenommen. Gerade in kleineren Städten fehlt bereits die schiere Polizeipräsenz, um alltägliche Scooter-Verstöße regelmäßig zu verfolgen. Kontrolliert wird häufig nach einem Unfall, bei auffälliger Fahrweise oder im Rahmen einer angekündigten Aktion. Dann ist die gefährliche Fahrt aber entweder schon passiert oder der Effekt nach wenigen Stunden wieder verpufft.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat fordert deshalb ausdrücklich mehr Polizeikontrollen. Nicht, weil jede Fahrt kriminalisiert werden soll, sondern weil sich Regeln ohne jede Entdeckungswahrscheinlichkeit selbst abschaffen.

Ohne Helm wird aus dem kleinen Sturz schnell ein großes Unglück

Für E-Scooter besteht in Deutschland keine Helmpflicht. Das ist legal, aber nicht vernünftig.

Die Bauform macht Stürze besonders tückisch. Kleine Räder reagieren empfindlich auf Kanten und Löcher, der Fahrer steht aufrecht und relativ hoch, die Hände bleiben am Lenker. Stoppt das Vorderrad abrupt, setzt sich der Oberkörper weiter nach vorn in Bewegung. Hände, Arme, Gesicht und Kopf werden zur Knautschzone.

Typische Folgen sind Handgelenks- und Schlüsselbeinbrüche, ausgeschlagene Zähne, Gesichtsfrakturen und Schädel-Hirn-Traumata. Ein Helm verhindert weder den Sturz noch jede Kopfverletzung. Aber er ist die einzige Schutzschicht zwischen Schädel und Asphalt.

Trotzdem gehört der helmlose Fahrer zum Straßenbild. Bei spontan gemieteten Scootern ist das zumindest erklärbar: Wer ungeplant eine App öffnet und drei Straßen weiterfahren will, trägt selten vorsorglich einen Helm herum. Bei privaten Scootern, die täglich genutzt werden, gibt es diese Ausrede nicht.

Zu zweit, zu schnell, zu viel getrunken

Nach der falschen Straßen- oder Gehwegnutzung war Alkohol 2025 das zweithäufigste registrierte Fehlverhalten. Sein Anteil lag bei 10,9 Prozent. Danach folgte nicht angepasste Geschwindigkeit mit 8,4 Prozent.

Der E-Scooter wird gerade nachts gern wie ein motorisierter Einkaufswagen behandelt: irgendwie ein Fahrzeug, aber gefühlt kein richtiges. Rechtlich ist er jedoch ein Kraftfahrzeug. Es gelten grundsätzlich dieselben Promillegrenzen wie beim Auto. Ab 0,5 Promille drohen auch ohne Unfall Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Schon ab 0,3 Promille kann die Fahrt bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall strafbar sein; ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit.

Das Überraschungsmoment kommt häufig erst nach der Kontrolle: Wer betrunken E-Scooter fährt, kann seinen Autoführerschein verlieren. Viele wissen das nicht – oder erfahren es erst, wenn der Scooter bereits auf der Seite und die Polizei danebensteht.

Getunt bis 80 km/h: Wenn aus dem Scooter ein Geschoss wird

Die nächste Gefahr sieht man einem E-Scooter im Stand nicht an. Bei manchen Modellen lässt sich die Geschwindigkeitsbegrenzung durch veränderte Software, andere Controller oder technische Umbauten umgehen. Daneben werden leistungsstarke Scooter verkauft, die schon ab Werk weit mehr als 20 km/h erreichen, in Deutschland aber nicht als Elektrokleinstfahrzeug auf öffentlichen Straßen gefahren werden dürfen.

Wie weit das gehen kann, zeigte ein Polizeieinsatz in Fürth. Dort fiel 2024 ein E-Scooter auf, weil er erheblich schneller als erlaubt unterwegs war. Der Fahrer versuchte zunächst weiterzufahren und gab nach der Kontrolle an, etwa 80 km/h erreicht zu haben. Die Polizei stellte das Fahrzeug sicher. Durch das illegale Tuning waren Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz erloschen; außerdem besaß der Mann keine erforderliche Fahrerlaubnis und hatte drogentypische Ausfallserscheinungen.

Das war ein Extremfall und nicht die übliche Geschwindigkeit eines freigeschalteten Alltagsscooters. Ein Einzelfall blieb das Tuningproblem dennoch nicht: Allein die Polizei in Augsburg stellte 2025 wiederholt manipulierte Scooter sicher, die bis zu 45 km/h beschleunigten. Aber eine bundesweite Zahl zur Häufigkeit solcher Umbauten gibt es nicht.

Die harmlose Optik täuscht. Bei Tempo 80 besitzt ein Fahrzeug gleicher Masse gegenüber Tempo 20 die 16-fache Bewegungsenergie. Aus einem Sturz auf kleinen Rädern wird damit ein Motorradunfall – nur ohne Motorradrahmen, Sitzposition, Schutzkleidung und verlässliche Hochgeschwindigkeitsstabilität.

Besonders tückisch: Ein manipulierter Scooter kann äußerlich völlig normal wirken. Erst wenn er deutlich zu schnell fährt, auf einem Prüfstand landet oder technisch untersucht wird, fällt der Umbau auf. Für die Polizei ist das ein weiteres Vollzugsproblem. Gehwegfahrten und eine zweite Person sind mit bloßem Auge sichtbar. Eine aufgehobene Geschwindigkeitsbegrenzung steckt unsichtbar in Software und Elektronik.

Wer manipuliert, riskiert deshalb weit mehr als ein kleines Bußgeld. Je nach Umbau und erreichbarer Geschwindigkeit kommen Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz sowie Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis in Betracht. Bei einem Unfall kann aus dem vermeintlichen Tuning-Spaß eine existenzielle Haftungsfrage werden.

Der Scooter ist nicht allein schuld – aber auch nicht harmlos

Es wäre zu einfach, nur auf rücksichtslose Fahrer zu zeigen. E-Scooter haben konstruktive Schwächen: winzige Räder, kurzer Radstand, hoher Schwerpunkt, nervöses Lenkverhalten und kaum Schutz beim Aufprall. Schlechte Radwege, Schlaglöcher und fehlende sichere Verbindungen verschärfen das Problem.

Gleichzeitig zwingt niemand einen Fahrer, auf dem Gehweg zu rasen, ein Kind mitzunehmen oder alkoholisiert aufzusteigen. Technik und Infrastruktur erklären viele Stürze. Sie entschuldigen keinen Leichtsinn.

Hinzu kommt der besondere Reiz der Leih-Scooter: Sie sind sofort verfügbar, werden von wechselnden und häufig ungeübten Personen gefahren und müssen nach der Fahrt nicht nach Hause gebracht werden. Das senkt die Hemmschwelle. Was einem beim eigenen Fahrrad leichtsinnig vorkäme, fühlt sich beim anonymen Mietroller plötzlich nach fünf Minuten Spaß an.

Neue Haftung: Das Opfer soll nicht länger der Dumme sein

Bislang gab es ausgerechnet bei E-Scootern eine erstaunliche Haftungslücke. Weil sie bauartbedingt höchstens 20 km/h erreichen, waren sie von der verschuldensunabhängigen Halterhaftung des Straßenverkehrsgesetzes ausgenommen. Wer von einem unbekannten Fahrer angefahren oder durch einen achtlos abgestellten Leih-Scooter verletzt wurde, musste häufig mühsam Fahrer und Verschulden nachweisen.

Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 eine Änderung beschlossen. E-Scooter sollen künftig in die Gefährdungshaftung einbezogen werden. Bei Leihfahrzeugen steht dann grundsätzlich auch der Flottenbetreiber als Halter ein. Für Fahrer ist eine Haftung aus vermutetem Verschulden vorgesehen: Nicht mehr das Opfer soll jedem Detail hinterherlaufen müssen; der Fahrer muss sich entlasten.

Die Reform ist überfällig. Wer mit einem Kraftfahrzeug Geld verdient oder es in den öffentlichen Raum stellt, darf das Risiko nicht bei einem verletzten Fußgänger abladen. Für Unfälle vor dem Inkrafttreten bleibt allerdings die bisherige Rechtslage maßgeblich.

Was jetzt passieren muss

Mehr Kontrollen statt Papiervorschriften: Gehwegfahrten und Fahren zu zweit sind leicht erkennbare Verstöße. Wer Regeln ernst meint, muss sie auch durchsetzen – nicht nur bei einer Schwerpunktaktion zweimal im Jahr.

Mindestalter anheben und Wissen prüfen: Tempo 20 im Straßenverkehr verlangt mehr als Gleichgewicht. Vorfahrt, Schulterblick, Bremsweg und die Wahl der richtigen Verkehrsfläche sollten keine freiwilligen Lerninhalte sein.

Kinder konsequent schützen: Verleiher müssen Altersgrenzen technisch und organisatorisch besser absichern. Gleichzeitig braucht es mehr Aufklärung darüber, dass E-Scooter erst ab 14 Jahren gefahren werden dürfen und grundsätzlich nur für eine Person zugelassen sind.

Helm selbstverständlich machen: Eine Helmpflicht wird politisch umstritten bleiben. Unabhängig davon sollten Schulen, Anbieter und Kommunen nicht länger so tun, als sei der ungeschützte Kopf bei Tempo 20 ein vertretbares Normalbild.

Illegales Tuning gezielt verfolgen: Bei auffällig schnellen Scootern müssen technische Kontrollen und Sicherstellungen konsequent folgen. Ein Fahrzeug, das weit über 20 oder im Extremfall sogar 80 km/h erreicht, ist kein etwas flotterer Tretroller, sondern ein nicht zugelassenes Kraftfahrzeug mit entsprechendem Gefahrenpotenzial.

Sichere Wege schaffen: Wer E-Scooter vom Gehweg fernhalten will, braucht durchgehende und brauchbare Radverkehrsflächen. Zwischen Schlagloch-Fahrbahn und vollem Bürgersteig entsteht sonst täglich die nächste Fehlentscheidung.

Fazit: Praktisch, schnell – und viel zu lange nicht ernst genommen

Der E-Scooter ist nicht das Böse auf zwei Rädern. Er kann Autofahrten ersetzen, kurze Wege vereinfachen und eine sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Verkehr sein. Aber Deutschland behandelt ihn noch immer widersprüchlich: rechtlich als Kraftfahrzeug, gesellschaftlich oft wie ein Spielzeug und bei der Kontrolle wie eine Nebensache.

16.496 Unfälle mit Personenschaden, 1.895 Schwerverletzte und 38 Tote zeigen, wohin diese Mischung führt. Besonders bitter ist der Blick auf 2.200 verunglückte Fahrer und unerlaubt Mitfahrende unter 15 Jahren. Wer danach weiterhin kleine Kinder ohne Helm auf dem Trittbrett mitnimmt, hat das Problem nicht missverstanden. Er ignoriert es.

Es braucht keine Verbotsorgie und keine Panikmache. Es braucht sichtbare Kontrollen, sichere Wege und die simple Erkenntnis, dass Tempo 20 auf kleinen Rädern kein Kinderspiel ist. Solange der Gehweg als Rennstrecke, der Helm als überflüssig und die zweite Person als kostenlose Mitfahrgelegenheit gilt, wird die Unfallkurve weiter nach oben zeigen.

Quellen

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Editorial

Verantwortlich: Robert Maximiuk
Automobile News liefert den ungeschminkten Blick unter die Haube. Statt nur Hochglanz-Prospekte zu zitieren, analysieren wir die Realität: Wir graben tief in TÜV-Reports, Pannenstatistiken und tausenden Nutzererfahrungen aus Fachforen. So finden wir die Schwachstellen, die im Verkaufsprospekt nicht stehen. Ehrlich, kritisch und mit der nötigen Portion Humor – erstellt mit modernster KI-Datenanalyse und persönlich kuratiert von einem echten Auto-Enthusiasten.

Kommentare

3
Redaktion liest mit

Jetzt bist du dran

Wie siehst du das – Zustimmung, Gegenargument oder eigene Erfahrung?

Zustimmung, Widerspruch oder eigene Erfahrung: Hier darf es gern konkret werden.

Respektvoll streiten ausdrücklich erwünscht.

  1. Avatar-Foto
    Friedrich

    diese drecks E Roller fahrer. Nehmen 0 Rücksicht. Fahre mitlerweile extra ganz knapp an denen vorbei oder nehme denen komplett die Vorfahrt. Rücksichtslos kann ich auch.
    Runter von der Straße mit den Dingern. Können nicht mal die einfachsten Verkehrsregeln.

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    1. Avatar-Foto
      Luca

      ganz deiner Meinung Friedrich.

      Antworten
    2. Cropped Cropped Robert Maximiuk1
      Robert Maximiuk ⭐ REDAKTION

      Danke für deine Meinung aber Rücksichtslosigkeit mit Rücksichtslosigkeit zu bekämpfen ist nicht der richtige Weg…

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