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Ereignisdatenrekorder eines Autos vor einem verunfallten Fahrzeug
Technik

Die Blackbox im Auto: Fünf Sekunden, die über Schuld und Unschuld entscheiden können

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Sie zeichnet weder Gespräche auf noch verfolgt sie jede Fahrt. Doch wenige Sekunden vor einem Unfall merkt sich der Ereignisdatenrekorder, wie schnell das Auto war, ob gebremst wurde und wann die Sicherheitssysteme reagierten. Seit Juli 2024 ist diese Technik in praktisch jedem neu zugelassenen Pkw in der EU Pflicht. Was viele Autofahrer nicht wissen: In zahlreichen älteren Fahrzeugen steckt sie schon seit Jahren.

Der Hinweis steht meistens weit hinten in der Bedienungsanleitung – dort, wo kaum jemand freiwillig liest. „Dieses Fahrzeug ist mit einem Ereignisdatenrekorder ausgestattet“, heißt es beispielsweise bei Toyota. Der sogenannte Event Data Recorder, kurz EDR, soll bei einem Unfall dokumentieren, was unmittelbar vor und während des Aufpralls im Fahrzeug geschah.

Das klingt zunächst nach einer Blackbox wie im Flugzeug. Tatsächlich ist der Vergleich nur bedingt richtig. Ein Auto-EDR zeichnet keine Gespräche auf, erstellt kein Video und speichert normalerweise auch keine vollständige Fahrtroute. Er bewahrt lediglich einen kurzen technischen Schnappschuss auf. Gerade dieser kann nach einem schweren Unfall jedoch entscheidend werden.

Das Wichtigste in Kürze

FrageAntwort
Seit wann ist der EDR Pflicht?Bei neuen Pkw- und Transporter-Typen seit 6. Juli 2022, bei praktisch allen neu zugelassenen Fahrzeugen dieser Klassen seit 7. Juli 2024
Welche Marken betrifft das?Alle Hersteller, die neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der EU zulassen
Wie lange wird aufgezeichnet?Der standardisierte EU-Kerndatensatz umfasst überwiegend die letzten fünf Sekunden vor dem Unfall sowie rund 250 bis 300 Millisekunden der eigentlichen Kollision
Werden Gespräche oder Bilder gespeichert?Nein
Zeichnet der EDR ständig auf?Daten laufen meist in einem flüchtigen Zwischenspeicher und werden erst bei einem relevanten Unfallereignis dauerhaft gesichert
Kann das Auto aus der Ferne ausgelesen werden?Der gesetzlich vorgeschriebene EDR-Datensatz darf nicht drahtlos abrufbar sein
Wer kommt an die Daten?In der Regel Sachverständige, Ermittlungsbehörden oder andere Berechtigte mit Zugang zum Fahrzeug und spezieller Ausrüstung

Keine neue Erfindung der EU

Der Ereignisdatenrekorder wurde nicht erst mit der europäischen Pflicht erfunden. Seine Wurzeln reichen bis in die 1970er-Jahre zurück. General Motors setzte bereits damals erste Systeme ein, die Informationen über die Auslösung von Airbags und die Schwere eines Aufpralls festhalten konnten. Ab den frühen 1990er-Jahren wurden die gespeicherten Daten umfangreicher und zunehmend für die Unfallforschung verwendet.

In den USA beschäftigten sich Sicherheitsbehörden spätestens seit den 1990er-Jahren systematisch mit dieser Technik. Im Jahr 2006 legte die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA erstmals einheitliche Anforderungen für freiwillig eingebaute EDR-Systeme fest. Die Vorschrift verpflichtete die Hersteller damals nicht zum Einbau, schrieb aber vor, welche Daten ein vorhandener Rekorder speichern und wie zuverlässig er diese bereitstellen musste.

Die Technik verbreitete sich dadurch lange vor einer gesetzlichen Einbaupflicht. Bei vielen amerikanischen, japanischen, koreanischen und europäischen Modellen waren EDR-Funktionen bereits Bestandteil des Airbag-Steuergeräts. Bosch bietet sein Crash Data Retrieval System seit dem Jahr 2000 für Ermittlungsbehörden, Gutachter und Fahrzeughersteller an.

Welche Automarken haben einen EDR?

Für aktuelle Neuwagen lässt sich die Frage einfach beantworten: praktisch alle.

Seit dem 7. Juli 2024 dürfen neue Pkw der EU-Fahrzeugklasse M1 und leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 grundsätzlich nur noch erstmals zugelassen werden, wenn sie über einen vorschriftsgemäßen Ereignisdatenrekorder verfügen. Das betrifft Toyota ebenso wie Volkswagen, BMW, Mercedes-Benz, Ford, Hyundai, Kia, Renault, Stellantis, Tesla, BYD und alle anderen Hersteller, die entsprechende Neufahrzeuge in der Europäischen Union anbieten. Die Vorschrift richtet sich nicht an einzelne Marken, sondern an die Fahrzeugklasse und die Typgenehmigung.

Bei älteren Fahrzeugen ist die Antwort komplizierter. Ob ein EDR vorhanden ist und welche Informationen ausgelesen werden können, hängt von Modell, Baujahr, Absatzmarkt, Steuergerätegeneration und verfügbarer Auslesesoftware ab. Eine pauschale Aussage wie „Alle BMW ab Jahr X“ oder „Alle Toyota ab Jahr Y“ wäre deshalb unseriös.

Öffentliche Kompatibilitätslisten forensischer Auslesesysteme zeigen jedoch, wie weit die Technik bereits verbreitet ist. Dort finden sich inzwischen zahlreiche Modelle von Audi, BMW, Ford, Mercedes-Benz und Volkswagen sowie vieler weiterer Hersteller. Eine solche Liste beweist allerdings nur, dass ein bestimmtes Fahrzeug mit dem jeweiligen Werkzeug ausgelesen werden kann – nicht, dass andere, dort nicht aufgeführte Autos keinen Ereignisspeicher besitzen.

Seit wann ist der EDR in Europa Pflicht?

Die rechtliche Grundlage bildet die EU-Verordnung 2019/2144 über die allgemeine Sicherheit von Kraftfahrzeugen. Sie führte neben intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, Müdigkeitswarnern und Notbremsassistenten auch den Ereignisdatenrekorder als verpflichtendes Sicherheitssystem ein.

Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gelten zwei entscheidende Termine:

Seit dem 6. Juli 2022 benötigen neu entwickelte und neu typgenehmigte Fahrzeugtypen einen EDR.

Seit dem 7. Juli 2024 gilt die Vorgabe grundsätzlich auch für alle neu in Verkehr gebrachten Fahrzeuge dieser Klassen – unabhängig davon, wann der Fahrzeugtyp ursprünglich entwickelt wurde.

Bei schwereren Fahrzeugen folgt die Pflicht zeitversetzt. Neue Typen von Bussen, Lastwagen und schweren Nutzfahrzeugen müssen seit dem 7. Januar 2026 entsprechend ausgerüstet sein. Für sämtliche neu zugelassenen Fahrzeuge dieser Klassen greift die Vorgabe ab dem 7. Januar 2029.

Fallakte · OLG Hamm

Als die Blackbox die Unfallgeschichte widerlegte

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Interaktive Unfallskizze

Behauptung gegen Blackbox-Daten

Der entscheidende Unterschied lag in der Bewegung des Lexus: Laut Aussage soll er langsam abgebogen sein. Der EDR zeigte dagegen, dass er vor der Kollision mindestens fünf Sekunden lang mit 0 km/h gestanden hatte.

Schematische Darstellung des Unfallhergangs Ein Citroën kollidiert an einer Einmündung mit einem Lexus und fährt anschließend weiter, bis er einen entgegenkommenden Mercedes streift. HALT EDR-DATEN 0 km/h · mindestens 5 s Getriebe P · Gurt offen noch etwa 20 Meter Citroën Lexus Mercedes 1 · Ausgangslage
Behaupteter Ablauf

Der Lexus soll sich nach einem kurzen Halt wieder langsam in Bewegung gesetzt haben.

Schematische Darstellung auf Grundlage der im Urteil beschriebenen Abläufe. Straßenführung, Fahrzeugpositionen und Entfernungen sind nicht maßstabsgetreu.

Quelle: OLG Hamm, Urteil vom 13. Mai 2019 →

Wo sitzt die Blackbox?

Anders als der orangefarbene Flugschreiber in einem Flugzeug ist der EDR im Auto meistens kein eigenständiger Kasten. In vielen Fahrzeugen handelt es sich um eine Funktion des Airbag-Steuergeräts. Dieses erhält ohnehin Informationen von Beschleunigungs-, Brems-, Stabilitäts- und Rückhaltesystemen und entscheidet innerhalb von Millisekunden, ob Airbags oder Gurtstraffer ausgelöst werden müssen.

Im normalen Fahrbetrieb laufen aktuelle Werte durch einen Zwischenspeicher und werden fortlaufend überschrieben. Erst wenn ein festgelegtes Ereignis eintritt, wird ein Ausschnitt dauerhaft gesichert. Ein solcher Auslöser kann beispielsweise eine ausreichend starke Geschwindigkeitsänderung, die Aktivierung eines nicht reversiblen Rückhaltesystems oder die Auslösung bestimmter Fußgängerschutzsysteme sein. Nach der UN-Regelung Nr. 160 gehört unter anderem eine Geschwindigkeitsänderung von mehr als 8 km/h innerhalb von 150 Millisekunden zu den möglichen Auslösekriterien.

Ein leichter Parkrempler führt deshalb nicht zwangsläufig zu einem gespeicherten Datensatz. Auch bei einem Unfall kann der Speicher leer bleiben, wenn die erforderliche Auslöseschwelle nicht erreicht wurde, ein Sensor ausgefallen ist oder das Steuergerät durch den Aufprall beschädigt wurde.

Was wird tatsächlich gespeichert?

Der für Europa maßgebliche technische Standard verlangt unter anderem Informationen über:

Geschwindigkeit, Bremsbetätigung und Fahrpedalstellung werden im standardisierten Kerndatensatz typischerweise für die fünf Sekunden vor dem Auslösezeitpunkt erfasst. Die besonders schnellen Vorgänge während des Aufpralls werden in wesentlich kürzeren Abständen aufgezeichnet und decken meist die ersten 250 bis 300 Millisekunden der Kollision ab.

Damit lässt sich beispielsweise erkennen, ob ein Fahrzeug vor dem Zusammenstoß noch beschleunigte, ob der Fahrer bremste, wann das ABS eingriff und zu welchem Zeitpunkt die Airbags ausgelöst wurden.

Wie lange zeichnet der EDR wirklich auf?

Bei der Speicherdauer muss man zwei völlig unterschiedliche Fragen auseinanderhalten:

  1. Wie viele Sekunden rund um den Unfall werden aufgezeichnet?
  2. Wie lange bleibt der fertige Datensatz anschließend im Fahrzeug gespeichert?

Die häufige Angabe „30 Sekunden oder weniger“ beantwortet keine dieser Fragen wirklich präzise.

Der gesetzliche EU-Datensatz beginnt fünf Sekunden vor dem Unfall

Die europäischen Vorschriften legen nicht eine einzige Aufzeichnungsdauer für den gesamten EDR fest. Stattdessen schreibt die UN-Regelung Nr. 160 für jeden Messwert ein eigenes Zeitfenster vor.

Die wichtigsten Fahrdaten werden im Regelfall für die letzten fünf Sekunden vor dem Unfall gespeichert:

Gespeicherter WertVorgeschriebenes Zeitfenster
Fahrzeuggeschwindigkeit5 Sekunden vor dem Ereignis
Gaspedalstellung5 Sekunden
Betätigung der Betriebsbremse5 Sekunden
Motordrehzahl beziehungsweise Antriebsdrehzahl5 Sekunden
ABS-Aktivität5 Sekunden
Stabilitätskontrolle5 Sekunden
Lenkeingabe5 Sekunden
automatische Notbremsung5 Sekunden
Tempomatstatus5 Sekunden
Längs- und Querbeschleunigung vor dem Unfall5 Sekunden

Diese Werte werden üblicherweise mit zwei Messungen pro Sekunde erfasst. Der EDR liefert deshalb keinen hochauflösenden Film der gesamten Fahrt, sondern eine vergleichsweise grobe technische Momentaufnahme der letzten Sekunden.

Andere Informationen werden nur punktuell gespeichert. Ob Fahrer und Beifahrer angeschnallt waren, ob die Airbag-Warnleuchte aktiv war oder wie die Sitzbelegung erkannt wurde, wird meist als einzelner Statuswert rund eine Sekunde vor dem Unfall festgehalten.

Der eigentliche Aufprall dauert im Datensatz nur Millisekunden

Während der Kollision arbeitet der Rekorder wesentlich genauer. Die Veränderung der Fahrzeuggeschwindigkeit – das sogenannte Delta-v – wird typischerweise für die ersten 250 Millisekunden des Aufpralls aufgezeichnet. Bestimmte Maximalwerte und deren Zeitpunkt werden bis zu 300 Millisekunden nach dem festgelegten Unfallzeitpunkt erfasst.

Auch der Auslösezeitpunkt von Airbags und Gurtstraffern wird millisekundengenau gespeichert. Bei einem Überschlag können einzelne Werte wie Rollwinkel oder Rollgeschwindigkeit ein größeres Fenster von ungefähr einer Sekunde vor bis fünf Sekunden nach dem Ereignis abdecken.

Der gesetzlich vorgeschriebene Kerndatensatz besteht damit nicht aus einer einheitlichen 30-Sekunden-Aufzeichnung. Er setzt sich aus mehreren Zeitfenstern zusammen:

Grafik zeigt, welche Fahrzeugdaten der EDR in den letzten fünf Sekunden vor einem Unfall speichert
Fünf Sekunden vor dem Aufprall: Der EDR speichert Geschwindigkeit, Pedalstellungen und Eingriffe der Sicherheitssysteme – aber keine Video- oder Tonaufnahmen.

Warum trotzdem fast alle Hersteller von 30 Sekunden sprechen

In den Bedienungsanleitungen von Ford, Tesla, Hyundai, Kia, Honda, Volvo und zahlreichen weiteren Marken findet sich nahezu derselbe Satz: Der EDR zeichne Daten für einen kurzen Zeitraum auf, „üblicherweise 30 Sekunden oder weniger“.

Das ist kein Zufall. Die Formulierung ist in den USA durch 49 CFR § 563.11 als standardisierter Hinweis für Fahrzeughandbücher vorgeschrieben. Hersteller übernehmen diesen Text häufig auch in andere Sprach- und Länderversionen ihrer Bedienungsanleitungen.

Die Angabe bedeutet daher nicht automatisch:

Sie bedeutet lediglich, dass der EDR einen kurzen Zeitraum rund um ein Unfallereignis erfassen kann und keine dauerhafte Fahrtenaufzeichnung erstellt.

Wie viel ein konkretes Fahrzeug über den gesetzlichen Pflichtdatensatz hinaus speichert, hängt von Modell, Baujahr, Steuergerät und Absatzmarkt ab. Die Bedienungsanleitungen bleiben dabei meist auffallend vage. Eine belastbare markenübergreifende Tabelle mit angeblich exakten Speicherzeiten wäre deshalb ohne Auswertung der jeweiligen EDR-Dokumentation oder eines ausgelesenen Unfallberichts unseriös.

Wie lange bleiben Unfalldaten im Fahrzeug erhalten?

Auch hier lautet die Antwort nicht „30 Sekunden“. Sobald ein relevantes Ereignis erkannt wurde, überträgt der EDR die Daten aus seinem flüchtigen Zwischenspeicher in einen nichtflüchtigen Speicher. Dort bleiben sie auch dann erhalten, wenn die Stromversorgung ausfällt oder die Fahrzeugbatterie beim Unfall zerstört wird.

Die Vorschrift verlangt Speicherplatz für mindestens drei verschiedene Unfallereignisse. Sie nennt jedoch keine feste Löschfrist von beispielsweise 30 Tagen, einem Jahr oder zehn Jahren. Die Daten müssen grundsätzlich so lange im Fahrzeug verbleiben, bis sie nach den geltenden Vorschriften ausgelesen oder durch ein späteres Ereignis überschrieben werden.

Dabei gibt es zwei Arten von Datensätzen:

Nicht gesperrte Ereignisse:
Wurde zwar die Aufzeichnungsschwelle erreicht, aber beispielsweise kein Airbag oder Gurtstraffer ausgelöst, kann der älteste Datensatz überschrieben werden, sobald alle Speicherplätze belegt sind. Vorgesehen ist grundsätzlich das Prinzip „ältester Datensatz zuerst“, wobei Hersteller auch eine andere dokumentierte Speicherstrategie verwenden dürfen.

Gesperrte Ereignisse:
Wird ein nicht rückstellbares Rückhaltesystem wie ein Airbag oder Gurtstraffer ausgelöst, muss der Datensatz gegen das Überschreiben durch spätere Ereignisse geschützt werden. Gleiches gilt bei der Aktivierung bestimmter äußerer Fußgängerschutzsysteme. Ein solcher Datensatz kann daher noch Jahre später im Airbag-Steuergerät vorhanden sein, sofern das Steuergerät nicht ausgetauscht, schwer beschädigt oder auf andere Weise verändert wurde.

Die ehrliche Antwort zur Speicherdauer

Der EDR speichert nicht einfach pauschal „die letzten 30 Sekunden“. Bei aktuellen EU-Fahrzeugen umfasst der gesetzliche Kerndatensatz überwiegend die letzten fünf Sekunden vor dem Unfall, ergänzt um millisekundengenaue Kollisionsdaten und einzelne Statuswerte.

Nach dem Unfall gibt es dagegen keine allgemeine zeitliche Löschfrist. Ein leichteres, nicht gesperrtes Ereignis kann irgendwann durch einen neuen Eintrag verdrängt werden. Ein schwerer Unfall mit Airbag- oder Gurtstrafferauslösung wird hingegen gegen ein automatisches Überschreiben geschützt und kann dauerhaft im Steuergerät erhalten bleiben.

Die wenigen Sekunden vor dem Aufprall können damit erheblich länger überleben als das Fahrzeug selbst.

Was der EDR ausdrücklich nicht ist

Der EDR ist keine Dashcam. Er speichert weder Bilder noch Videos.

Er ist kein Mikrofon. Gespräche im Innenraum werden nicht aufgezeichnet.

Er ist kein dauerhaftes Fahrtenbuch. Eine komplette Strecke oder monatelange Geschwindigkeitshistorie gehört nicht zum EDR-Datensatz.

Er ist außerdem kein eigenständiger GPS-Tracker. Bei einem automatisch ausgelösten eCall können Standortdaten zwar über das Notrufsystem übertragen werden, doch eCall, Navigationssystem, Telematik und Ereignisdatenrekorder sind technisch und rechtlich unterschiedliche Systeme. Automatische Notrufsysteme können EDR-Informationen mit GPS- und Mobilfunktechnik kombinieren, diese Daten stammen dann aber nicht allein aus dem eigentlichen Ereignisrekorder.

Kann der Hersteller das Auto heimlich auslesen?

Für den gesetzlich vorgeschriebenen europäischen EDR gilt: Die gespeicherten Informationen müssen gegen Manipulation geschützt sein, dürfen nicht über eine drahtlose Schnittstelle ausgelesen werden und sollen keinen direkten Rückschluss auf eine bestimmte Person ermöglichen. Selbst bestimmte Teile der Fahrzeug-Identifizierungsnummer dürfen im bereitgestellten Datensatz nicht enthalten sein.

Ein Hersteller, Versicherer oder Polizeibeamter kann den Pflichtdatensatz daher nicht einfach von einem Schreibtisch aus live abrufen. Zum Auslesen sind normalerweise physischer Zugang zum Fahrzeug, geeignete Hard- und Software sowie eine rechtliche Berechtigung erforderlich.

Meist erfolgt der Zugriff über die Diagnoseschnittstelle des Fahrzeugs. Ist diese durch den Unfall zerstört, kann das Steuergerät ausgebaut und direkt angeschlossen werden. Das ist deutlich aufwendiger als das Auslesen eines gewöhnlichen Fehlerspeichers.

Wem gehören die Daten?

Ganz so einfach wie bei einer Speicherkarte ist diese Frage nicht. Nach Einschätzung des ADAC sind die Daten grundsätzlich dem Fahrer beziehungsweise Fahrzeughalter zuzuordnen. Ohne Einwilligung oder Rechtsgrundlage darf deshalb nicht jeder beliebig darauf zugreifen. In einem Strafverfahren kann jedoch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht die Sicherstellung und Auswertung veranlassen – insbesondere bei schweren Unfällen mit Verletzten oder Todesopfern.

Auch in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen kann der Datensatz eine Rolle spielen, beispielsweise bei der Klärung von Haftungsfragen oder bei Verdacht auf einen manipulierten Unfall. Versicherungen erhalten dadurch aber kein automatisches, allgemeines Zugriffsrecht auf jedes verunfallte Fahrzeug.

Die Anonymisierung im EU-Recht bedeutet ebenfalls nicht, dass ein Datensatz niemals einem konkreten Unfall zugeordnet werden kann. Wer das Steuergerät aus einem bestimmten Fahrzeug ausliest, kennt zwangsläufig den Zusammenhang. Die Vorschriften sollen vor allem verhindern, dass der standardisierte Datensatz selbst Namen, vollständige Fahrzeugkennungen oder andere unmittelbar identifizierende Informationen enthält.

Wenn die Blackbox einen inszenierten Unfall entlarvt

Wie aussagekräftig solche Daten sein können, zeigte bereits ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm. In dem 2019 veröffentlichten Urteil ging es um den Verdacht eines absichtlich herbeigeführten Verkehrsunfalls. Sachverständige werteten neben den klassischen Unfallspuren auch Daten aus dem Ereignisspeicher aus.

Die elektronischen Informationen passten zu den Ergebnissen der konventionellen Rekonstruktion und halfen dabei, den behaupteten Ablauf infrage zu stellen. Entscheidend war allerdings nicht ein einzelner Zahlenwert, sondern das Gesamtbild aus Fahrzeugschäden, Spurenlage, Aussagen und gespeicherten Fahrdaten.

Genau darin liegt die Stärke des EDR: Er ersetzt den Unfallgutachter nicht, sondern liefert eine zusätzliche, weitgehend emotionslose Quelle.

Ist der EDR ein unbestechlicher Zeuge?

Nicht vollständig. Auch elektronische Daten müssen interpretiert werden.

Ein gespeicherter Geschwindigkeitswert kann beispielsweise vom Signal des Fahrzeugs stammen und ist nicht automatisch mit einer amtlich geeichten Messung gleichzusetzen. Reifengröße, Schlupf, Sensorausfall oder schwere Beschädigungen können einzelne Werte beeinflussen. Zudem sieht der Speicher nur, was die Sensoren und Steuergeräte erfasst haben.

Der EDR weiß nicht, ob die Straße vereist war, ob ein Fußgänger plötzlich hinter einem Fahrzeug hervortrat oder weshalb der Fahrer nicht reagierte. Er kennt weder Blickrichtung noch Gedanken des Menschen hinter dem Lenkrad. Auch die genaue Position der Fahrzeuge und die komplette Bewegung vor dem kurzen Speicherfenster müssen weiterhin aus Bremsspuren, Verformungen, Kamerabildern, Zeugenaussagen und anderen Daten rekonstruiert werden.

Deshalb betonen Unfallforscher und Sachverständige, dass EDR-Werte überprüft und mit den realen Spuren abgeglichen werden müssen. Sie sind ein wichtiges Beweismittel – aber keine automatische Wahrheitsmaschine.

Mehr Sicherheit oder rollende Überwachung?

Die nüchterne Antwort lautet: beides ist theoretisch denkbar, aber der heutige Pflicht-EDR ist wesentlich begrenzter, als der Begriff „Blackbox“ vermuten lässt.

Für die Unfallforschung sind die Daten wertvoll. Sie können zeigen, ob Notbremsassistenten rechtzeitig reagierten, Gurte angelegt waren, Airbags korrekt auslösten oder Fahrer vor einer Kollision noch bremsten. Hersteller und Behörden können dadurch Sicherheitssysteme verbessern und typische Unfallabläufe genauer verstehen.

Gleichzeitig ist Skepsis berechtigt. Sobald technische Daten existieren, entsteht das Interesse, sie auch für Strafverfahren, Haftungsfragen oder Versicherungsstreitigkeiten zu verwenden. Entscheidend sind deshalb klare Zugriffsregeln, transparente Ausleseverfahren und die strikte Trennung zwischen einem kurzen Unfalldatensatz und einer dauerhaften Überwachung des Fahrzeugs.

Fazit: Fünf Sekunden, die über Schuld und Unschuld entscheiden können

Ereignisdatenrekorder eines Autos vor einem verunfallten Fahrzeug
Der Ereignisdatenrekorder ist weder ein heimlicher Beifahrer noch ein allwissender Spion. Im normalen Betrieb arbeitet er weitgehend unsichtbar und verwirft seine Daten fortlaufend. Erst bei einem ausreichend schweren Ereignis hält er einen kurzen Ausschnitt fest.

Doch genau dieser Ausschnitt kann enorme Bedeutung bekommen. Ob gebremst oder beschleunigt wurde, ob das Stabilitätsprogramm eingriff und wann die Airbags auslösten, lässt sich nachträglich nicht mehr nur aus Aussagen und Spuren ableiten. Das Fahrzeug selbst liefert einen Teil der Antwort.

Seit Juli 2024 fährt diese stille Zeugin in praktisch jedem neuen Pkw in der Europäischen Union mit. Viele Autofahrer werden niemals mit ihren Daten in Berührung kommen. Nach einem schweren Unfall können wenige gespeicherte Sekunden jedoch darüber entscheiden, ob ein technischer Defekt erkannt, ein falscher Unfallhergang widerlegt oder ein Mensch entlastet wird.
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Verantwortlich: Robert Maximiuk
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